Margenbesteuerung
KUNDENINFORMATION ZUR NEUREGELUNG AB 01.01.2022:
Der Europäische Gerichtshof hat 2018 entschieden, dass
Deutschland die EU-Regelungen zur Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen (Art. 306ff. EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) u.a. insoweit nicht korrekt umgesetzt hat, als die Margensteuer (§ 25 UStG) nur im B2C Bereich (Umsätze an Endkunden) angewendet wird. Bereits im Dezember 2019 wurde das deutsche Umsatzsteuergesetz entsprechend angepasst, aufgrund einer Übergangsregelung (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24. Juni 2021) tritt diese Änderung am 1. Januar 2022 (maßgeblich ist das Datum der Reise) in Kraft.
Die Kundeninformation zur Neuregelung bezüglich der Margenbesteuerung der Jazzunique GmbH können Sie hier einsehen und herunterladen.
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